Brexit-deal

8 Januar 2021 /

Die Unterhändler der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs haben sich Ende Dezember letzten Jahres knapp auf ein Handels- und Kooperationsabkommen geeinigt, das die neuen Beziehungen ab dem 1. Januar 2021 regeln soll. Diese Einigung war notwendig, weil das Vereinigte Königreich am 31. Januar 2020 die Europäische Union verlässt und die Übergangsfrist dieses Brexit am 31. Dezember 2020 endet. Der Brexit-Deal hat einige wichtige Konsequenzen für Ihren Transport und Ihre Logistik. Im Folgenden listen wir alle Folgen für Sie auf!

Das Handelsabkommen wurde sowohl von der Europäischen Union als auch vom Vereinigten Königreich vorläufig genehmigt.

Die endgültige Genehmigung des Handels- und Kooperationsabkommens wird im ersten Quartal 2021 folgen. Die nachfolgenden Informationen können sich daher noch ändern, da das Handelsabkommen noch nicht endgültig ist.

 

Zollformalitäten und Kontrollen

Seit dem 1. Januar ist das Vereinigte Königreich ein sogenanntes „Drittland“ und seine Zollformalitäten sind eine Tatsache. Wir können Ihnen bei der Zollabfertigung behilflich sein, wofür wir im Vorfeld folgendes benötigen:

– Pro-forma-Rechnung der Sendung

– Packliste der Sendung

– Einmalige Erklärung, dass wir Ihre Verzollung durchführen dürfen (auch Vollmacht genannt)

Da das Vereinigte Königreich seit dem 1. Januar nicht mehr Teil der Europäischen Union ist, werden auch im Binnenmarkt Ein- und Ausgangskontrollen durchgeführt.

Lizenzen und Code 95

Code 95, die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer, bleibt im Vereinigten Königreich gültig. Die EU und das Vereinigte Königreich haben außerdem vereinbart, die Transportlizenzen der jeweils anderen Seite anzuerkennen. Das bedeutet, dass Fahrer weiterhin mit einem Euro-Führerschein nach Großbritannien fahren können. Drittlands Transporte sind ebenfalls durch eine Euro-Lizenz abgedeckt, so dass keine ECMT-Lizenz erforderlich ist!

Kabotage

Kabotage, die Beförderung von Gütern oder Personen zwischen zwei Punkten im selben Land durch ein Unternehmen aus einem anderen Land, ist ab dem 1. Januar eingeschränkt erlaubt.

Europäische Spediteure dürfen bald nur noch zwei Kabotagefahrten innerhalb von sieben Tagen im Vereinigten Königreich durchführen, statt wie bisher drei. Umgekehrt dürfen britische Spediteure maximal eine Kabotagefahrt in der EU durchführen.

Mobilitäts-Paket

Alle bestehenden europäischen Gesetze und Verordnungen, die sich auf den Verkehr beziehen, gelten auch nach dem 1. Januar weiter, einschließlich vieler Vereinbarungen aus dem Mobilitätspaket. Das bedeutet, dass unter anderem die Gesetzgebung zu den Lenk- und Ruhezeiten und dem Fahrtenschreiber unverändert bleibt. Wie oben erwähnt, wird sich die Gesetzgebung für die Kabotage ändern!

Einfuhrzölle

Auf europäische oder britische Produkte werden keine Einfuhrzölle erhoben. Zum Nachweis der Herkunft dieser Produkte ist jedoch eine Ursprungserklärung erforderlich. Um den Ursprung zu bestimmen, wurden spezielle Regeln in das Handelsabkommen aufgenommen. Weitere Informationen werden folgen.

 

 

Brauchen Sie Hilfe?

Sie möchten wissen, was wir für Ihren Transport nach oder aus Großbritannien tun können? Oder haben Sie Fragen zu den Konsequenzen für Ihr Unternehmen?

 

Sprechen Sie einen unserer Mitarbeiter an:

Telefonisch über: +31(0)475 583 100

Oder senden Sie uns eine E-Mail: sales@rooskensgroup.com